Angestellte Ärzte 2018-03-29T12:35:22+00:00

Angestellte Ärzte

Exklusive Produkte für Praktische- und Fachärzte. Sicherheit für das Risiko im täglichen Arbeitsleben. Hier die für Sie besonders wichtig Versicherungen:

Alle Erwerbstätigen haben eines gemeinsam: Sie können ihre Arbeitskraft – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit – ganz oder teilweise verlieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen zwar keinen Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft bieten, kann Sie aber vor den finanziellen Folgen bewahren.
Krankheit, Unfall und Tod gehören zum Leben. Gegen die meisten Risiken sind Sie heute bereits versichert. Und Ihre Arbeitskraft? Rund 46 % aller Berufstätigen sind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von Berufsunfähigkeit betroffen. In den meisten Fällen reicht die staatliche Versorgung nicht aus, um den Lebensstandard der Betroffenen aufrecht zu erhalten.

Durchschnittlich müssen Betroffene mit weniger als 750 Euro monatlich auskommen. Ist die BU Folge eines Freizeitunfalls, gibt es überhaupt nur noch die Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Übrigens: Je früher Sie einsteigen, desto niedriger sind die Beiträge. Und das bei vollen Leistungen.

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Mediziner sind bei ihrer Berufsausübung aus schadensersatzrechtlicher Sicht besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt und benötigen gerade deshalb die passende Ärztehaftpflicht Versicherung. So stellen viele ärztliche Behandlungsschritte als juristischer Sachverhalt eine nicht nur unbeachtliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens dar und erfüllen damit zunächst einmal den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung. Zwar ist diese Tatbestandserfüllung wegen der Einwilligung des Patienten in der Regel bedeutungslos, wird aber dann wieder bedeutend, wenn dem Arzt bei seiner Behandlung ein Fehler unterläuft.

Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige ÄrztInnen (niedergelassene ÄrztInnen, wie auch WohnsitzärztInnen) sowie Gruppenpraxen eingeführt.

Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall auch für andere ärztliche Tätigkeiten (Ausbildung, angestellter Facharzt etc., pp.) eine freiwillige Haftpflichtversicherung abzuschließen.

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Die Haftpflichtversicherungen für angestellte und freiberuflich tätige ÄrztInnen decken zwar die Ansprüche des Geschädigten ab, nicht aber im Falle eines Strafverfahrens die Kosten des Arztes für Sachverständigengutachten, Vorerhebungen und Anwaltskosten. Das Risiko in einen Rechtsstreit zu geraten oder juristischen Rat zu brauchen steigt. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung haben ÄrztInnen nicht nur optimale juristische Beratung – die Versicherung übernimmt auch Kosten eines etwaigen Rechtsstreits.
Aufgrund der steigenden Wahrscheinlichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen ist die Absicherung durch eine spezielle Rechtsschutzversicherung für die ärztliche Tätigkeit und den Privatbereich unbedingt anzuraten:

Die Patienten sind kritischer geworden und das Anspruchsniveau gestiegen. So führen Meinungsverschiedenheiten heutzutage schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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Eine Unfallversicherung ist für ÄrztInnen besonders wichtig. Die Versicherung muss Sie sowohl im beruflichen, als auch im privaten Bereich beim regelmäßigen Sport oder auf Reisen absichern. Sie genießen bei der Unfallversicherung zudem besondere Leistungen wie die Mitversicherung von Notarzteinsätzen und des passiven Kriegsrisikos bei Auslandseinsätzen.
Darüber hinaus haben die meisten Versicherungen spezielle Ärzte-Schutz-Pakete entwickelt, welche sich die besonderen Folgen von Invalidität in der Gliedertaxe unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufes bestens berücksichtigen.

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Beste medizinische Versorgung für Arzt und Familie: Ob Rahmenvertrag der Ärztekammern oder Zusatzversicherung wie Sonderklasse, Wahlarztkosten und Zahnzusatz: Kranken- (Zusatz-) Versicherungen aller Anbieter nach dem unabhängigen „Best-Advice-Prinzip“.

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