Ärzte-Rechtsschutzversicherung 2018-03-29T12:35:23+00:00

Ärzte-Rechtschutzversicherung:

Die Haftpflichtversicherungen für angestellte und freiberuflich tätige ÄrztInnen decken zwar die Ansprüche des Geschädigten ab, nicht aber im Falle eines Strafverfahrens die Kosten des Arztes für Sachverständigengutachten, Vorerhebungen und Anwaltskosten. Das Risiko in einen Rechtsstreit zu geraten oder juristischen Rat zu brauchen steigt. Mit der richtigen Rechtsschutzversicherung haben ÄrztInnen nicht nur optimale juristische Beratung – die Versicherung übernimmt auch Kosten eines etwaigen Rechtsstreits.

Aufgrund der steigenden Wahrscheinlichkeit rechtlicher Auseinandersetzungen ist die Absicherung durch eine spezielle Rechtsschutzversicherung für die ärztliche Tätigkeit und den Privatbereich unbedingt anzuraten:

Die Patienten sind kritischer geworden und das Anspruchsniveau gestiegen. So führen Meinungsverschiedenheiten heutzutage schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die individuell abschließbaren Leistungsbausteine des Rechtsschutz-Paketes können den persönlichen Risikobereichen der ÄrztInnen angepasst werden:

  • Straf-Rechtsschutz.

Sicher der wichtigste Rechtsschutz für alle ärztlichen Tätigkeiten. In Strafverfahren wird man rascher verwickelt, als man denkt. Und dann geht es um die eigene Reputation.

  • Ermittlungsstrafrechtsschutz.

Umfassender Deckungsschutz bereits im Ermittlungsverfahren, welches dazu dient, Sachverhalt und Tatverdacht zu klären. Danach entscheidet der Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von der Verfolgung.

  • Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte.

Versicherer bieten normalerweise bei Vorsatzdelikten keinen Versicherungsschutz an.

Durch den Abschluss dieser Zusatzklausel bietet der Versicherer jedoch rückwirkenden Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte, wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt.

  • Vertragsrechtsschutz für die Ordination und den freiberuflichen Bereich

Allgemeiner Vertragsrechtsschutz für den Betriebsbereich und Kostenersatz bei Honorarstreitigkeiten auch mit Sozialversicherungsträgern.

  • Verkehrsrechtsschutz.

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für das eigene Fahrzeug. Verteidigung in einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls bzw. Verletzung der Verkehrsvorschriften (im Verwaltungsstrafverfahren, ab einer Strafe über der Bagatellgrenze, bei Vormerkdelikten entfällt die Bagatellgrenze. Wahrung der Rechte bei Führerscheinabnahme.

  • Lenkerrechtschutz.

Der Lenker-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug lenken. Der Versicherungsumfang entspricht dem Fahrzeug-Rechtsschutz, jedoch gilt der Schutz für den Lenker eines nicht in seinem Eigentum stehenden Fahrzeugs (z.B. Firmenauto). Der Lenker kann im Bereich Schadenersatz immer nur seine höchstpersönlichen Schäden einklagen (z. B. Schmerzensgeld, aber nicht den KFZ-Schaden)

  • Berufs- oder Arbeitsrechtschutz.

Der Arbeitsrechtsschutz, der auch Berufsrechtsschutz genannt wird, berücksichtigt Konflikte aus Arbeits- und Dienstverhältnissen. Ein Streit kann sich beispielsweise ergeben, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt nicht zahlt. Auch wenn Ihre Beurteilung im Arbeitszeugnis ungerechtfertigt ist, kann Ihnen der Rechtsschutz Unterstützung bieten. Sind Sie Arbeitgeber und ein Angestellter verhält sich im Rahmen seiner Tätigkeit unrechtmäßig, kann hier der Arbeitsrechtsschutz helfen. Auch bei Konflikten im Zusammenhang mit einer Kündigung springt die Rechtsschutzversicherung ein, sowie bei Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung. 

  • Grundstück- und Mietenrechtsschutz.

Der optional versicherbare Schutz gilt für den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin als EigentümerIn oder MieterIn einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses mit umliegendem Grundstück.

  • Rechtsschutz für (nicht gewerblich) vermietete Objekte.

Für den Versicherten in seiner Eigenschaft als Eigentümer und Vermieter

  • Erbschaftrechtsschutz.

Der Erb- und Familien-Rechtsschutz ist gültig im Erbrecht, zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Fragen der Erbteilung, Testamentsanfechtungen usw. Im Familienrecht kann es sich z. B. um gerichtliche Streitigkeiten über Vaterschaft, Vormundschaft und Sachwalterschaft, Ehestreitigkeiten während der Ehe oder ab einem Jahr nach der Scheidung, ausgenommen das Scheidungsverfahren selbst, handeln.

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