Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherung 2018-03-29T12:35:22+00:00

Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherung:

Alle Erwerbstätigen haben eines gemeinsam: Sie können ihre Arbeitskraft – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit – ganz oder teilweise verlieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihnen zwar keinen Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft bieten, kann Sie aber vor den finanziellen Folgen bewahren.

Krankheit, Unfall und Tod gehören zum Leben. Gegen die meisten Risiken sind Sie heute bereits versichert. Und Ihre Arbeitskraft? Rund 46 % aller Berufstätigen sind infolge einer Krankheit oder eines Unfalls von Berufsunfähigkeit betroffen. In den meisten Fällen reicht die staatliche Versorgung nicht aus, um den Lebensstandard der Betroffenen aufrecht zu erhalten.

Durchschnittlich müssen Betroffene mit weniger als 750 Euro monatlich auskommen. Ist die BU Folge eines Freizeitunfalls, gibt es überhaupt nur noch die Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Übrigens: Je früher Sie einsteigen, desto niedriger sind die Beiträge. Und das bei vollen Leistungen.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht im Wesentlichen aus der Zahlung einer, in der Höhe vordefinierten, Rente bei Berufsunfähigkeit (bereits ab einer Beeinträchtigung der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent).

Die Rentenleistung dient zur Sicherung des Lebensstandards. Die Rente erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ende der Rentenzahlungsdauer.

Zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Vorsorge ist eine zusätzliche private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit unverzichtbar. medico-aegidi® vermittelt als „Best-Advice“ ausschließlich Lösungen, die speziell auf die berufliche Situation von Medizinern und zum Erhalt des Lebensstandards zugeschnitten sind, sowie bereits für ihre außergewöhnlich kundenfreundlichen Konditionen (und Eintrittsleistungen) mehrfach mit Bestnoten von namhaften Rating-Agenturen ausgezeichnet worden sind.

Eine in diesem Zusammenhang wichtige Vertragsklausel: Der schriftlich zugesicherte „Verzicht auf berufliche Verweisbarkeit“

Auch nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit sollte bei einer BU-Versicherung  nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden können, die evtl. – aufgrund neu erworbener Kenntnisse – ausgeübt wird.

Und selbst wenn eine neue Tätigkeit ausgeübt werden sollte, die allerdings nicht der Lebensstellung in Bezug auf den alten Beruf entspräche, wird die Leistung ohne „Wenn und Aber“ weitergezahlt.

medico-aegidi® vermittelt als „Best-Advice“ ausschließlich Produkte, die den Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung beinhalten.

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