Casum sentit dominus / Der Schadenfall des Monats November: Betriebsunterbrechung
Casum sentit dominus. "Der Eigentümer trägt den Schaden." Der Eigentümer einer Sache muss den Schaden, der zufällig durch Untergang oder Verschlechterung einer Sache ensteht, grundsätzlich selber tragen. Es gibt allerdings Ausnahmen, entweder wenn das Risiko des Schaden vertraglich versichert ist, oder aber der Schaden durch z.B. Dritte entstanden und auszugleichen ist. Um Ihnen einen Eindruck [...]