Medizinrecht Teil V: Verhalten im Vorwurf des Haftungsfalles? Nur nichts übereilen!
Nicht immer reagiert der vermeintliche Schädiger im Haftungsfall rational. Zu groß sind Schock und Ängste vor juristischen Konsequenzen und Schädigung des Ansehens. Schlecht beraten ist in einem solchen Fall derjenige, der durch übereilte Angebote mit Abschlagzahlungen an die Gegenseite versucht die Causa außergerichtlich zu klären. Wer hiermit meint, dass die Ansprüche des Geschädigten, selbst mit [...]