Medizinrecht Teil 1: Ärztehaftung / Primum non nocere

Der Verstoß des Mediziners gegen die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft oder der ärztlichen Kunst begründet den den sogenannten Behandlungs- oder Kunstfehler. Hierbei kann nicht nur der Behandlungsfehler (sowohl aktive Behandlung als auch durch (fehlerhafte) Unterlassung selbiger) ein auslösender Faktor sein, sondern auch ein Aufklärungsfehler. Der Arzt ist zur Diagnose, Beratung und Aufklärung über die [...]

2015-10-28T07:13:30+00:00 27 April , 2015|