„Mystery Shopping“ in der Ordination? Malapropismus wohl nicht nur im Terminus.

Mystery Shopping ist eine objektive und kundenorientierte Bewertungsmethode, zur Überprüfung von Dienstleistungsqualität in Unternehmen und Organisationen.

„Mystery Shopping ist die verdeckte Informationsgewinnung hinsichtlich Qualität jedes Kontaktes eines Unternehmens, einer Organisation mit ihren Konsumenten.“ (Warmuth / Weinhold, 2005, S. 18).

Ob das anonyme Überprüfen von Ärztinnen und Ärzten durch die Gebietskrankenkassen, wie mit Krankschreibungen umgegangen wird, auch aufgrund der vorgennanten Definition so bezeichnet werden kann, überlassen wir dem Leser. So sollen Mystery Shopper z.B. als „Scheinpatienten“ Krankschreibungen erschleichen.

Die Bezeichnung: „Verdeckte Ermittlungen,  aufgrund von unbegründetem Generalverdacht gegenüber Arzt und Patienten, sowie Verfolgung durch nicht autorisierte (Straf-)behörden mit der möglichen Anstiftung zu einer Straftat“, wäre ja auch zugegebenermaßen, etwas irritierend.
Deswegen wählte man vermutlich bewusst und genau aus diesem Grunde, den doch eigentlich für den Konsumenten und  zur Verbesserung der Dienstleistung positiv besetzten (und in diesem Fall fast verniedlichenden) Terminus „Mystery Shopping“.

Dies darf aber keinesfalls darüber hinweg täuschen, dass die „Ergebnisse“ eines solchen „Mystery Shoppings“ allerdings schnell für den beteiligten Mediziner existenzbedrohend sein können:  Unter Umständen werden  langjährige und kostenaufwendige juristische Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Ärzten und z.B. Sozialversicherungen folgen.

Versicherungen können „Mystery Shopping“ in der Ordination und dessen Konsequenzen zwar nicht verhindern, aber die hohen Kosten im Streitfall und zur Durchsetzung Ihres guten Rechts mit einer leistungsfähigen Ärzte-Rechtsschutzversicherung bedarfsgerecht absichern.

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2016-02-14T20:04:24+00:00 14 Februar , 2016|